Pressemitteilungen und Initiativen


10.03.2023 - Pressemeldung

Bock und Butter: Wir unterstützen die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände, dass die Bundesregierung ihre Migrationspolitik ändern muss

Hannover. „Die Kommunen vor Ort leisten eine hervorragende Arbeit bei der Unterbringung und Versorgung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und von Asylbewerbern. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Doch zur Ehrlichkeit gehört: unsere Ressourcen sind begrenzt. Die stetig steigende Anzahl von Asylbewerbern wird mittelfristig zum ernsthaften Problem, denn Wohnraum wird zunehmend knapper. Dies gilt auch für Plätze in Kindergärten und Schulen. Daher unterstützen wir den Appell der Kommunalen Spitzenverbände, dass die Bundesregierung ihre Migrationspolitik dringend ändern muss“, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion André Bock und die kommunalpolitische Sprecherin Birgit Butter nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion „Verantwortungsvolle Asyl- und Flüchtlingspolitik organisieren – Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen entlasten.“

„Wir brauchen nicht weiter eine Politik der offenen Grenzen und neuen Schutzprogramme, sondern wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und gleichzeitig auch eine verstärkte Offensive bei der Frage der Rückführung ausreisepflichtiger Migrantinnen und Migranten. Eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber innerhalb der EU ist ebenfalls ein Baustein einer Politik mit Augenmaß, die Zuzug begrenzt. Nur so werden wir die Unterstützung der Bevölkerung bei der Aufnahme und Integration von Menschen mit Bleibeperspektive in unsere Gesellschaft erhalten können, denn diese Migrantinnen und Migranten benötigen wir“, so die beiden Innenpolitiker.

Auch müssten sich der Bund und das Land bei der Frage der Finanzierung mehr und vor allem verlässlich engagieren, denn wer die Musik bestelle, der müsse sie auch bezahlen. So sei eine Kostenerstattungsregelung im Aufnahmegesetz für das Vorhalten von Wohnraum durch die Kommunen ebenso notwendig wie auch eine verpflichtende Vorhaltung von Reserveunterbringungsmöglichkeiten in den Landesaufnahmeeinrichtungen. „Wieso diese Reservekapazitäten, deren Einrichtung nach der Flüchtlingskrise 2015/16 verbindlich vereinbart wurden, zu Beginn der ukrainischen Flüchtlingskrise nicht zur Verfügung standen, muss dringend geklärt werden“, so Bock abschließend. Hier erwarte die Fraktion Antworten von der Innenministerin.


18.01.2023 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung

Lüheflut: Steht die Landesregierung zu ihren Zusagen?

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU), eingegangen am 16.01.2023 - Drs. 19/318 an die Staatskanzlei übersandt am 18.01.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Nacht vom 27. auf den 28.05.2022 kam es aufgrund starker Winde aus West bis Nordwest zu erhöhten Wasserständen in der Lühe. Obwohl das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine entsprechende Gefahr für den Bereich der Elbe vorhergesagt hatte, wurde das Lühe-Sperrwerk im Unterschied zu anderen Sperrwerken im Landkreis Stade nicht geschlossen. In der Folge kam es zu Überflutungen mit zum Teil nicht unerheblichen Sachschäden (vollgelaufene Keller, beschädigte Pkw, Anleger und Boote).

In der 106. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 30.06.2022 erklärte der damalige Umweltminister Olaf Lies (SPD): „Wir haben das feste Ziel, die Betroffenen mit den entstandenen Schäden nicht alleinzulassen und diese auszugleichen.“ Und weiter: „Die noch unklare Schadensursache darf und wird nicht zulasten der Geschädigten gehen.“ Auf der Küstenschutzkonferenz des Landkreises Stade am 01.07.2022 wiederholte der Umweltminister seine Zusage. Der Sprecher des Umweltministers bestätigte gegenüber dem Stader Tageblatt vom 01.07.2022, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-schutz zeitnah auf die Geschädigten zugehen und ein Gutachter eingeschaltet werde.

Zwar erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums am 05.10.2022 auf Nachfrage des Stader Tageblatts, dass eine Analyse der Rechtslage ergeben habe, dass die Geschädigten keinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Land geltend machen könnten. Dennoch zitierte der Sprecher zugleich den damaligen Umweltminister Olaf Lies mit folgenden Worten: „Betroffene haben und konnten aus meiner Sicht darauf vertrauen, dass das Land sie nicht im Regen stehen lässt, wenn das Lühe-Sperrwerk, aus welchen Gründen auch immer, trotz Hochwasser nicht geschlossen wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt sehr schnell eine Lösung hinbekommen und der Ausgleich im Rahmen von Billigkeitsleistungen erfolgt.“

Vorbemerkung der Landesregierung
Nach den bisherigen Ergebnissen und Erkenntnissen der Ursachenaufklärung beruht die verspätete Schließung des Lühesperrwerks am 28.05.2022 auf einem technischen Fehler im – bis dahin und seit Jahren einwandfrei funktionierendem - Meldesystem des Sperrwerks. Dieses technische Versagen im Meldesystem war weder vom NLWKN verursacht, noch bestanden zu dem Zeitpunkt für den NLWKN irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass das Meldesystem nicht zuverlässig arbeitet. Die verspätete Sperrwerksschließung ist deshalb nicht vom NLWKN und vom Land Niedersachsen zu verantworten. Anfang Dezember 2022 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Sperrwerkswärter Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2 des NLWKN wegen des Anfangsverdachts einer fahrlässigen Herbeiführung einer Überschwemmung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da kein Fehlverhalten des Sperrwerkswärters nachgewiesen werden konnte.

1. Sind die Ermittlungen zur Schadenursache abgeschlossen?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird hingewiesen.

2. Gibt es ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Gutachters und, falls ja, wann wurde dieses Verfahren begonnen? Falls nein, warum nicht?
Ja. Das Vergabeverfahren hinsichtlich der Erstellung von Gutachten über die entstandenen Gebäudeschäden wurde durchgeführt und mit Datum vom 19.01.2023 abgeschlossen.

3. Welche Initiativen zum Schadenausgleich wurden durch den ehemaligen Umweltminister Olaf Lies getätigt?
Das MU hatte Schadensersatzansprüche geprüft. Nachdem diese verneint wurden, wurde die Möglichkeit einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO in Betracht gezogen. Es wurde von Minister Olaf Lies beim Finanzministerium versucht, außerplanmäßige Mittel für 2022 zu erhalten für Zahlungen einer Billigkeitsleistung an die Geschädigten. Dies war in der letzten Legislaturperiode erfolglos.

4. Bestand oder besteht aktuell ein Abstimmungsprozess zwischen Umwelt- und Finanzministerium hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs der Betroffenen?
Ja, seit Mitte Juni 2022.

5. Wird die Landesregierung die Betroffenen entschädigen?
Eine Leistung kann erst nach der Erfüllung der Voraussetzungen des § 53 LHO und der Bereitstellung von Mitteln durch einen Haushaltsbeschluss des Landtags erfolgen.

6. Wie wird verhindert, dass sich ein solcher Vorfall in Niedersachsen wiederholen kann?
Der NLWKN hat rein vorsorglich zusätzliche Sicherungen in das Alarmierungssystem eingebaut. Diese rein vorsorglichen Schritte zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von Störsignalen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmierungssystem weitgehend abzustellen. Hierzu wurde einerseits im Rahmen des Quittiervorgangs die Codeeingabe und zweitens zusätzlich seitens des Herstellers die Software des Analyse- und Alarmierungsgerätes weiter optimiert. Beides dient der Unverwechselbarkeit echter Eingabesignale und damit der Erhöhung der Sicherheit gegen Störsignale. Des Weiteren wurden bereits unmittelbar nach dem Ereignis Sperrwerkswärterinnen und Sperrwerkswärter angewiesen, zusätzlich zum computergesteuerten Alarmierungsvorgang mehrmals täglich die Wasserstandsvorhersagen und die Entwicklung der Pegelstände zu beobachten, um ggfs. auch unabhängig vom Alarmsystem rechtzeitig erforderliche Schritte einzuleiten. Des Weiteren hat der NLWKN Kontakt zum zuständigen Landrat aufgenommen und eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Feuerwehren mit den Sperrwerkswärtern vereinbart. Insgesamt ist mit den zusätzlichen vorsorglichen Maßnahmen aus Sicht des NLWKN die Sturmflutsicherheit am Lühesperrwerk wie auch an den anderen Sperrwerken des NLWKN gewährleistet.


Ihre Landtagskandidatin für Apensen, Buxtehude, Harsefeld, Horneburg, Jork und die Samtgemeinde Lühe

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Poststraße 34
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Telefon: 04141 51860
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